Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebsrente ist eine Möglichkeit zur Altersvorsorge und basiert auf einer freiwilligen Zusatzleistung des Arbeitgebers. Oftmals wird die betriebliche Altersvorsorge von großen Unternehmen mit vielen Angestellten angeboten. Sollte ein Arbeitgeber einer Zusatzleistung zustimmen, so ist dies bindend, er kann dem Arbeitnehmer also später nicht die Betriebsrente entsagen. Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich zudem durch staatliche Zuschüsse oder Steuerbegünstigungen im Rahmen der Riester-Rente fördern.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Dazu zählen die Direktversicherung, betriebliche Pensionszusagen (auch Direktzusage genannt), Unterstützungs- und Pensionskassen und seit dem 1.1.2002 auch die Pensionsfonds.
Um einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge zu erlangen müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, hierzu gehören die Anpassungspflicht der Bezüge, die Unverfallbarkeit der Ansprüche, die Insolvenzsicherung und die Möglichkeit einer Abfindung. Beschäftigte können sich in ihrer Personalabteilung oder in ihrem Betriebsrat darüber erkundigen, ob sie einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge haben.
Seit dem 1.1.2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Durch eine Gehaltsumwandlung kann sich der Arbeitnehmer an den Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, diese Möglichkeit bietet dem Arbeitnehmer und zugleich dem Arbeitgeber einige Vorteile.