Basisrente (Rürup-Rente)
Mit ihren Steuervorteilen ist die Rürup-Rente besonders interessant für Arbeitnehmer und Selbständige. Da Selbständige nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, muss die Altersvorsorge privat gesichert werden. Zudem ist die attraktive steuerliche Förderung der Rürup-Rente eine gute Möglichkeit für Freiberufler und Unternehmer, um Versorgungslücken zu schließen.
Der Sparer kann selbst bestimmen, in welchem Wert er einzahlen möchte und darüber hinaus, ob er monatlich oder doch eine Einmalzahlung am Jahresende bevorzugt. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar: Sollte der Sparer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so können die Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2005 (der Höchstbetrag bei Alleinstehenden liegt bei 12.000 €; bei Verheirateten bei 24.000 €) mit 60% abgesetzt werden. Bis 2024 steigt der Prozentsatz der Absetzbarkeit jährlich um 2% an, dies bedeutet, dass ab 2025 die Beiträge in die Rürup-Rente (die Obergrenze liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 € und bei Ehepaaren bei 40.000 €) voll abgesetzt werden können. Eine Rentenzahlung beginnt ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr, jedoch kann der Bezug bei entsprechend geringen Leistungen auch schon ab dem sechzigsten Lebensjahr erfolgen.
Hinzu kommt, dass die Rürup-Rente den Vorteil bietet, dass bei Langzeitarbeitslosen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, die Rentenvorsorge unangetastet bleibt. Zudem ist die Rürup-Rente die momentan einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Ein weiterer Vorteil ist der Schutz vor Pfändung. Während der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden.