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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung. Der Arbeitgeber kann sie zugunsten seiner Angestellten und gegebenenfalls auch für ihre Angehörigen abschließen. Besonders für kleinere Unternehmen bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge gewisse Vorteile. Die versicherungsmäßigen Risiken müssen nicht innerhalb der kleineren Arbeitnehmergemeinschaft ausgeglichen werden, sondern über die deutlich größere Zahl der Versicherten des Lebensversicherungsunternehmens.

Die steuerliche Behandlung der Beiträge und der späteren Leistungen ist mit denen der Pensionskassen vergleichbar. Allerdings werden oftmals statt Rentenleistungen einmalige Kapitalzahlungen zugesagt. Im Jahre 2005 gab es bei der Direktversicherung einige Änderungen, so sind die Beiträge zur Direktversicherung nur noch bis zu einer Höhe von 4% über der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Hinzu kommt, dass ein Festbetrag von 1.800 EUR/Jahr zusätzlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden darf.

Um eine Steuerbefreiung für die Beiträge zur Direktversicherung zu erhalten, muss eine Rentenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings hat dies zur Folge, dass die Renten in voller Höhe besteuert werden. Des Weiteren ist es nur noch möglich die Direktversicherung an den Ehepartner oder an Kinder unter 18 bzw. 27 zu vererben.

Im dem Falle, dass mehrere Arbeitnehmer Direktversicherungen erhalten sollen, lassen sich durch Firmenrabatte oder Kollektivabschlüsse deutlich höhere Ablaufleistungen oder Rentenzahlungen bewirken.