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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein vom Staat geförderter privater Altersvorsorgevertrag. Ein Riester-Sparer erhält eine staatliche Zulage und nicht selten eine zusätzliche Steuererleichterung. Für die Riester-Rente besteht weder eine Verpflichtung zur privaten Rentenversicherung, noch muss die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden.

Um einen Anspruch auf die staatliche Förderung zu erlangen, müssen die jeweiligen Verträge einige Bedingungen erfüllen. Angeboten werden diese zertifizierten Renten-Verträge von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften. Es gibt drei unterschiedliche Ausführungen, die private Rentenversicherung, Banksparpläne und Fondssparpläne.

Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Menschen beschränkt, die einem Altersvorsorgesystem angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Sollte ein Sparer keinen Anspruch auf eine Förderung haben, kann er sie doch über den Ehepartner erhalten, wenn dieser zum geförderten Personenkreis gehört. Des Weiteren müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst eingezahlt werden, um eine Förderung zu erhalten.

Wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird, sind die späteren Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig. Seit 2006 sind pro Jahr 1.575 € steuerlich absetzbar, ab 2008 wird dieser Betrag auf 2.100 € erhöht. Sollte der Steuersatz höher liegen als der prozentuale Anteil der Zulagen wird die Differenz überwiesen.